Wer die Marktgröße tokenisierter Realwerte recherchiert, stößt auf Angaben zwischen 19 Milliarden und 1,24 Billionen US-Dollar. Das ist ein Faktor von über sechzig. Bevor eine einzige dieser Zahlen zitiert werden kann, muss geklärt sein, was jeweils gemessen wurde.

Warum die Zahlen so weit auseinanderliegen

Drei verschiedene Größen werden regelmäßig durcheinandergebracht.

Marktkapitalisierung tokenisierter Vermögenswerte on-chain. Das ist der Wert der tatsächlich auf öffentlichen Blockchains ausgegebenen Token. Nach dem RWA-Report 2026 von CoinGecko lag dieser Wert am Ende des ersten Quartals 2026 bei 19,3 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg um 256,7 Prozent innerhalb von fünfzehn Monaten.

Total Value Locked im RWA-Sektor. Diese Größe erfasst zusätzlich das in zugehörigen Protokollen gebundene Kapital und lag 2026 bei über 31 Milliarden US-Dollar, gegenüber 7,8 Milliarden zu Beginn des Jahres 2025.

Der aggregierte Sektorwert nach rwa.xyz. Diese Erhebung wies am 9. August 2026 ein Volumen von 38,17 Milliarden US-Dollar aus, womit noch 1,83 Milliarden bis zur 40-Milliarden-Marke fehlten.

Die genannte Zahl von 1,24 Billionen US-Dollar stammt aus einer Quelle, die offenkundig eine andere Kategorie misst – vermutlich tokenisierte Vermögenswerte im weitesten Sinne einschließlich privat betriebener, nicht öffentlicher Register. Sie ist mit den drei oben genannten Größen nicht vergleichbar und sollte in Verbindung mit On-Chain-Daten nicht verwendet werden.

Für die Praxis: Wer eine RWA-Zahl liest, sollte prüfen, ob Marktkapitalisierung, TVL oder ein weiter gefasster Aggregatwert gemeint ist. Andernfalls vergleicht man verschiedene Dinge.

Was innerhalb des On-Chain-Segments passiert

Die Zusammensetzung hat sich verschoben.

Tokenisierte Staatsanleihen bleiben die dominierende Anlageklasse. Sie legten um 9 Milliarden US-Dollar an Marktkapitalisierung zu, ein Plus von 225,5 Prozent, und überschritten am 11. Februar 2026 erstmals die Marke von 10 Milliarden. Bemerkenswert ist trotzdem, dass ihr Anteil am Gesamtsegment von 73,7 auf 67,2 Prozent zurückging – andere Klassen wuchsen schneller.

Tokenisierte Rohstoffe legten um 289 Prozent zu, von 1,43 auf 5,55 Milliarden US-Dollar. Getragen wurde das fast vollständig von goldgedeckten Token: Tethers XAUT und Paxos' PAXG standen zusammen für 89,1 Prozent dieser Ausweitung. Das Spot-Handelsvolumen für tokenisiertes Gold erreichte allein im ersten Quartal 2026 90,7 Milliarden US-Dollar und übertraf damit die 84,6 Milliarden des gesamten Jahres 2025.

Tokenisierte Aktien starteten Mitte 2025 bei 2 Millionen US-Dollar und erreichten bis Ende des ersten Quartals 2026 486 Millionen.

Wer beteiligt ist

Über vierzig große Finanzinstitute geben inzwischen aktiv tokenisierte Produkte auf öffentlichen Blockchains aus. Genannt werden unter anderem BlackRock, Franklin Templeton, JPMorgan, Citadel Securities und Société Générale.

Zwei Entwicklungen aus dem ersten Quartal 2026 sind strukturell interessant. BlackRocks BUIDL-Fonds wurde auf Uniswap gelistet, was einen regulierten Fonds erstmals mit einer dezentralen Börse verbindet. Franklin Templeton führte gemeinsam mit Ondo Finance fünf tokenisierte ETFs ein, die rund um die Uhr über Krypto-Wallets handelbar sein sollen.

Zugleich bleibt der Sektor strukturell konzentriert. Bei BUIDL entfällt ein erheblicher Anteil auf die zehn größten Halter. Eine hohe absolute Marktkapitalisierung sagt bei diesen Produkten wenig über die Breite der Beteiligung aus.

Der Punkt, der in Deutschland und der EU entscheidend ist

Hier liegt der häufigste Denkfehler in der deutschsprachigen Berichterstattung: Tokenisierung wird als Teil des MiCAR-Themas behandelt. Das ist in den meisten Fällen falsch.

MiCAR erfasst Kryptowerte, die gerade keine Finanzinstrumente sind. Sobald ein Token ein Wertpapier verbrieft – einen Fondsanteil, eine Anleihe, eine Aktie –, greift nicht MiCAR, sondern das Wertpapierrecht, in der EU also insbesondere MiFID II und die Prospektpflichten. Die ESMA hat zur Abgrenzung eigene Leitlinien zur Einstufung von Kryptowerten als Finanzinstrumente veröffentlicht.

In Deutschland kommt das Gesetz über elektronische Wertpapiere hinzu, das die Begebung elektronischer Schuldverschreibungen und Fondsanteile in einem Kryptowertpapierregister ermöglicht.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens: Eine MiCAR-Lizenz eines Anbieters sagt nichts darüber aus, ob er tokenisierte Wertpapiere anbieten darf. Zweitens – und das ist die gute Nachricht für Anlegerinnen und Anleger: Für regulierte tokenisierte Wertpapiere gelten dieselben Anlegerschutzvorschriften wie für ihre klassischen Pendants, einschließlich Prospekt- und Informationspflichten.

Genau dort verläuft auch die Grenze zum grauen Kapitalmarkt. Angebote, die eine Beteiligung an Immobilien oder Unternehmen versprechen, aber weder unter das Wertpapierrecht noch unter eine Vermögensanlagen-Regelung fallen, sind kein Fortschritt gegenüber klassischen grauen Angeboten, nur weil ein Token im Spiel ist.

Einordnung für Privatanlegerinnen und Privatanleger

Erste regulierte Produkte existieren, vor allem tokenisierte Anleihen und Geldmarktfonds. Für die meisten Privatanlegerinnen und Privatanleger ist Tokenisierung 2026 jedoch keine Basisanlage, sondern allenfalls eine kleine, gut verstandene Beimischung.

Der Grund ist weniger die Technologie als die Marktstruktur. Sekundärmärkte sind bei den meisten tokenisierten Werten noch dünn. Ein Vermögenswert, der sich zwar kaufen, aber im Zweifel nur mit Abschlag oder gar nicht verkaufen lässt, trägt ein Liquiditätsrisiko, das in Renditeangaben nicht auftaucht.

Prognosen zur Marktgröße bis 2030 oder 2033 kursieren reichlich und stammen überwiegend von Beratungshäusern und Marktteilnehmern mit eigenem Interesse. Sie sind Erwartungen, keine Daten.

Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar.